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   VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018   

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VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018 (https://dejure.org/2013,3918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018 (https://dejure.org/2013,3918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 14 ZB 13.30018 (https://dejure.org/2013,3918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Iran; versehentliches Übergehen eines Hilfsantrags; Ergänzungsantrag nicht gestellt; Entfallen der Rechtshängigkeit nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018
    Es bleibt jedoch lediglich versehentlich - und nicht rechtsirrig - hinter dem Klagebegehren, das im Tatbestand des Urteils richtig dargestellt ist, zurück, so dass der Kläger gemäß § 120 Abs. 1 VwGO einen Antrag auf Ergänzung des Urteils hätte stellen müssen (vgl. zur Problematik z.B. BVerwG, B.v. 27.4.2011 - 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136; U.v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018
    Da er einen solchen Antrag nicht gestellt hat, ist mit Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 Abs. 2 VwGO die Rechtshängigkeit dieses Hilfsantrags entfallen (z.B. BVerwG, U.v. 7.7.1994 - 3 C 35.92 - Buchholz 427.3 § 249 LAB Nr. 35; U.v. 10.11.1988 - 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12; s. zusammenfassend Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 120 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018
    Es bleibt jedoch lediglich versehentlich - und nicht rechtsirrig - hinter dem Klagebegehren, das im Tatbestand des Urteils richtig dargestellt ist, zurück, so dass der Kläger gemäß § 120 Abs. 1 VwGO einen Antrag auf Ergänzung des Urteils hätte stellen müssen (vgl. zur Problematik z.B. BVerwG, B.v. 27.4.2011 - 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136; U.v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269).
  • BVerwG, 10.04.2007 - 10 B 72.06

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtshofs durch Beschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018
    Dies hat zur Folge, dass im Rechtsmittelzug über den (nicht mehr rechtshängigen) Klageantrag nicht mehr entschieden werden kann, aber der Kläger - bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO (hierzu BVerwG, B.v. 10.4.2007 - 10 B 72.06 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 35) - erneut Klage auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bei dem Verwaltungsgericht erheben kann.
  • BVerwG, 07.07.1994 - 3 C 35.92

    Rücknahme einer Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018
    Da er einen solchen Antrag nicht gestellt hat, ist mit Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 Abs. 2 VwGO die Rechtshängigkeit dieses Hilfsantrags entfallen (z.B. BVerwG, U.v. 7.7.1994 - 3 C 35.92 - Buchholz 427.3 § 249 LAB Nr. 35; U.v. 10.11.1988 - 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12; s. zusammenfassend Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 120 Rn. 6 m.w.N.).
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